Wenn der Kunde innerhalb Europas (außerhalb Spaniens) eine Rechnung von EXPERTISEROCKS SL erhalten soll und dieser Kunde eine Umatzsteuernummer hat, muss diese auf der Rechnung ausgewiesen werden. Erst dann kann die Rechnung Netto ausgestellt werden.
Wenn es sich um eine Privatperson oder einen Kunden ohne Umsatzsteuernummer handelt, benötigt EXPERTISEROCKS die (allgemeine) Steuernummer oder die Personalausweisnummer / Reisepassnummer. Diese muss auf der Rechnung bei Privatkunden / Kunden ohne Umsatzsteuernummer ausgewiesen werden. Die Rechnung wird in diesem Fall dann Brutto mit 21% Mehrwertsteuer fällig.
ACHTUNG: Es können keine Rechnungen rückwirkend mit einer Umsatzsteuernummer ausgestellt werden. Außerdem kann keine Mehrwertsteuer mit einer anderen Rechnung - sofern nachträglich eine Umsatzsteuernummer existiert - zurückgezahlt werden. Eine spanische Firma (SL) ist verpflichtet Quartlasweise ihre EU-Umsätze dem Finanzamt zu melden. Daher muss der Kunde darauf achten stets seine Umsatzsteuernummer anzugeben.
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