Für Deutschland gilt: Unternehmer, die Waren in andere EU-Länder liefern oder Waren aus anderen EU-Ländern beziehen wollen, benötigen eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr.).
Diese Nummer wird auf schriftlichen Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (Außenstelle Saarlouis) erteilt und setzt die umsatzsteuerliche Erfassung beim zuständigen deutschen Finanzamt voraus.
Wer Ware aus dem EU-Ausland bezieht und sich vergewissern möchte, dass die USt-IdNr. des ausländischen Vertragspartner korrekt ist, kann das vom Bundeszentralamt für Steuern angebotene Bestätigungsverfahren nutzen. Der Anfragende erhält Auskunft darüber, ob Firmenname, Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den Daten der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates übereinstimmen.
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