Eine Rücksynchronisation ist nicht möglich, weil im DRM gewisse Pflichtangaben benötigt werden. Der Einkaufspreis ist ein solches Pflichtfeld. Werden Daten von einem externen Vertriebskanal wie Amazon einem Webshop (etc.) rückgespielt fehlen diese Angaben, da dort nur die Verkaufskonditionen hinterlegt sind.
Außerdem könnte es sein, dass Produkte aus einem Webshop-System keine EAN/GTIN hinterlegt haben. Aber auch diese Angabe ist zwingend erforderlich.
Ein drittes Beispiel besteht im Lieferanten selbst. Jedes Produkt muss zwingend einem Lieferanten zugewiesen sein. Nur so ist eine automatische Bestellautomatik möglich. Bei einer Rücksynchronisation wird der Lieferant bzw. die API-Schnittstellen faktisch nicht übertragen. Aus diesen und weiteren Gründen ist es nicht möglich, Daten aus einem externen Channel rückzusynchronisieren.
Jegliche Bestandsdaten müssen daher einmalig im DRM eingepflegt werden. Von nun an, kann eine (automatisches) Update erfolgen.
Für weitere Informationen und ein besseres Verständnis haben wir hier ein Video für Dich:
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