Grundsätzlich können sowohl EU-Bürger als auch Nicht Eu-Bürger eine Gesellschaft gründen. Der Geschäftsführer muss eine N.I.E. - Número de Identificación de Extranjeros (Identifikationsnummer für Ausländer) beantragen. Aber dies ist kein Problem, bei allen Formalitäten können wir dich unterstützen.
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