Zur Gründung bzw. zur Übertragung deiner neuen Gesellschaft musst du nicht in Spanien anwesend sein. Wir können auch in Abwesenheit die Gesellschaft gründen oder eine Vorratsgesellschaft übertragen. Der Notar benötigt lediglich eine beglaubigte Ausweiskopie sowie eine beglaubigte und apostillierte Vollmacht. Der ganze Gründungs-Vorgang dauert in der Regel 4-6 Wochen.
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