VerpackG löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Vom neuen Gesetz sind alle Händler betroffen, die durch den Versand von Waren jegliche Art von Verpackungen inklusive Füllmaterialien erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringen. Dies gilt also auch für Dich als Dropshipper, sofern Deine Hersteller ihre Produkt noch nicht lizenziert haben.
Dazu zählen Verkaufsverpackungen, Versand- und Serviceverpackungen und Umverpackungen, die beim privaten Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen. Das Gesetz gilt für nationale Produzenten genauso wie für Importeure, Online-Händler, Dropshipper und so weiter.
Mehr zum Thema findest du bei der IT-Rechts Kanzlei --> Hier Klicken <--
1. Registrierung
Damit Dir der Müll nicht zum Verhängnis wird, musst Du Deine Verpackungen (am besten schon ab sofort) bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren, wenn Du der Erste bist, der das Produkt gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Für den Fall, dass Du als Dropshipper die Ware nur auslieferst, wäre laut VerpackG der originäre Hersteller in der Pflicht, seine Verpackungen zu lizenzieren.
Doch Achtung: Wenn Du beispielsweise Deine Produkte mit einer Spedition beim Hersteller abholst und direkt zu Deinen Kunden lieferst, musst Du trotzdem sichergehen, dass die Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert sind. Andernfalls kannst Du bei Verstößen gegen das Gesetz wettbewerbsrechtlich mithaften. Du solltest Dir in diesem Fall als Dropshipper eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller geben lassen, um kein Risiko einzugehen.
Ohne Registrierung könnte Dich Dein Warenversand viel Kohle kosten, denn wer sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bei der Zentralen Stelle registriert hat, kann mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro bestraft werden und am besten gleich einpacken. Da musst Du lange arbeiten, um das Geld wieder reinzubekommen…
Merke: Nicht ordnungsgemäß registrierte Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht in den Umlauf gebracht werden.
2. Systembeteiligungspflicht
Wenn Du bereits als Händler tätig bist, sollte Dir die Systembeteiligungspflicht (oder auch „Lizenzierungspflicht") bereits geläufig sein. Diese entspricht im Grunde der aktuell geltenden Verpackungsverordnung. Im Klartext: Du darfst die Rücknahme und Verwertung Deiner Verpackungen nicht selbst organisieren, sondern musst Dich als Händler an einem oder mehreren dualen System/en beteiligen. Dazu zählen zum Beispiel gelbe Tonnen/Säcke oder Glascontainer.
Neu ist aber, dass Du als Online-Händler nun dem jeweiligen dualen System auch die Registrierungsnummer mitteilen musst, die Du von der Zentralen Stelle erhalten hast
Mehr zum Thema findest du bei der IT-Rechts Kanzlei --> Hier Klicken <--
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.