Wir brauchen eine notarbeglaubigte Kopie von deinem Reisepass oder deinem Ausweis. Über diese beglaubigte Kopie brauchen wir anschließend die Apostille. Die Apostille ist ein Stempel und ergibt Gültigkeit für alle offiziellen Dokumente im Ausland. Wir benötigen diese beglaubigte Kopie für die Beantragung deiner N.I.E Nummer. (Zur Info: Die N.I.E. und steht für die Abkürzung Número de Identidad de Extranjero und bedeutet Identifikationsnummer für Ausländer (oder Ausländer-Identifikationsnummer). Die N.I.E ist deine multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien. Die spanischen Behörden benötigen daher immer zunächst eine N.I.E Nummer, im Anschluss kann dann z.B. eine Gesellschaft gegründet oder übernommen werden. Auch ist es möglich, dann Bankkonten zu eröffnen. Wir begleiten dich durch den kompletten Ablauf zusammen mit unserem spezialisierten Anwälte-Team. Dieses spricht Deutsch sowie Spanisch.
Ablauf in aller Kürze:
- notarbeglaubigte Kopie von deinem Reisepass oder Ausweis
- Auf diese notarbeglaubigte Kopie benötigen wir eine Apostille
- diese Unterlagen sendest du auf dem Postweg zu uns nach Spanien
- Wir beantragen dann deine N.I.E-Nummer
- Liegt diese vor, veranlassen wir alles weitere wie z.B. Firmengründung/ Unterlagen zur Übernahme etc.
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